
Rechtliches |
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| Bewilligungen In einzelnen Kantonen der Schweiz bedarf es für die Ausübung privater polizeiähnlicher Tätigkeit einer Bewilligung. Die Anforderungen, die an den Gesuchsteller zum Erlangen einer Bewilligung gestellt werden, sind unterschiedlich hoch. Die höchsten Anforderungen werden in den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden gestellt. Auftraggebern von Privatdetektiven ist deshalb empfohlen, sich vor einer Auftragserteilung zu vergewissern, ob der Beauftragte im Besitze der im jeweiligen Kanton erforderlichern Bewilligung ist. |
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| Göltenboth Detektei Postfach 9052 Niederteufen |
Göltenboth Detektei Postfach 9001 St. Gallen |
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