Mitarbeiterüberwachung

Wie man sich vor Problemmitarbeitern schützen und sie rechtssicher entlassen kann.

Regelmässig werden Detektive damit konfrontiert, dass sich Arbeitgeber vor einer Personalüberwachung scheuen und dabei mit den Persönlichkeitsrechten der Arbeiternehmer argumentieren. Dem ist aber nicht so. Geschützt ist lediglich die Privatsphäre. Alles was ein Angestellter ausserhalb seiner Privatsphäre macht, dürfen Detektive legal beobachten und dokumentieren. Die Privatsphäre wird durch Art. I79 quater StGB definiert und geschützt.

Mit einer diskreten und 100% rechtskonformen Mitarbeiterüberwachung können unsere Privatdetektive legale Beweisführungen und Lösungen herbeiführen. Dadurch wird Schaden abgewendet, das Arbeitsklima verbessert sich und die Ressourcen stehen für das Tagesgeschäft zur Verfügung.

Detektive von Göltenboth können Mitarbeiterüberwachungen in der ganzen Schweiz durchführen. Dies ist die passende Massnahme gegen Konkurrenzverbotsverletzung, angebliche Arbeitsunfähigkeit, Arbeitszeitbetrug, Lohnfortzahlungsbetrug, unerlaubter Nebentätigkeit, Aussendienstüberwachung, Fahrzeugsicherstellung oder Wirtschaftsspionage.

Vertrauen Sie den Profis. Seit Jahren sind Göltenboth Detektive erfolgreich bei der Aufklärung von wirtschaftskriminellen Handlungen aller Art.

Gerne steht Ihnen unser Geschäftsführer Themistokles Kostenas bei Fragen oder für ein Beratungsgespräch persönlich zur Verfügung.  Anrufen oder per E-Mail kontaktieren.

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